Ausbaupfade

§ 4 EEG 2021 beinhaltet Ausbaupfade für Energie aus bestimmten Energieträgern bis zum Jahr 2030.
So soll die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land stufenweise auf 71 Gigawatt, von Solaranlagen auf 100 Gigawatt und von Biomasseanlagen auf 8.400 Megawatt steigen.
Entsprechend sind im Gesetz bestimmte Ausschreibungsvolumina bestimmt.
Neu daran ist, dass es ein eigenes Ausschreibungssegment für Solaranlagen auf Gebäuden und Biomethananlagen in den südlichen Landkreisen gibt.

Stand 03/2021