Mieterstrom

Die Vergütungsregelung für den Mieterstromzuschlag wird vereinfacht.
Bislang wurden von den anzulegenden Werten von Solaranlagen auf Gebäuden 8,5 Cent/kWh sowie 0,4 Cent/kWh abgezogen.
Nun soll sich der Zuschlag auf Basis von eigenen anzulegenden Werten berechnen, die nach Anlagengröße gestaffelt sind, § 48 a EEG 2021.
Hiervon sind nun weder 8,5 Cent/kWh noch 0,4 Cent/kWh abzuziehen.
Der anzulegende Wert für den Mieterstromzuschlag beträgt für Anlagen bis 10 kW 3,79 Cent/kWh (im RegE noch 2,66 Cent/kWh), bei Anlagen bis 40 kW 3,52 Cent/kWh (im RegE noch 2,40 Cent/kWh) und bei Anlagen bis 750 kW 2,37 Cent/kWh (im RegE noch 1,42 Cent/kWh).
Bei der Leistungszusammenfassung mehrerer Solaranlagen wird danach differenziert, ob der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag überhaupt entstanden ist oder wie hoch dieser Anspruch ist Die Leistungsbestimmung für die Entstehung des Anspruchs richtet sich nach § 21 Abs. 3 EEG 2021.
Der Anspruch ist nur bei einer Anlage bis zu 100 kWp entstanden, wobei alle PV-Module zusammengefasst werden, die auf einem Gebäude installiert sind.
Die Leistungsbestimmung für die Anspruchshöhe gemäß § 48 a EEG 2021 richtet sich nach § 24 EEG.
Neu ist hierbei § 24 Abs. Satz 4 EEG 2021. Danach werden PV-Module, die keinen gemeinsamen Anschlusspunkt haben, nicht zusammengefasst.
Das hat zur Folge, dass die Anlagen einzeln betrachtet werden und als kleinere Anlage gegebenenfalls von einem höheren anzulegendem Wert profitieren.
§ 21 Abs. 3 EEG 2021 ersetzt außerdem die Fördervoraussetzung der Lieferung „im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude“ durch „in demselben Quartier, in dem auch diese Gebäude liegt“.
Zudem wird klargestellt, dass das Lieferkettenmodell zulässig ist.
Der Betreiber kann einen Energiedienstleister als Mieterstromlieferant beauftragen, ohne dass der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag verloren geht.
Ein Vorteil dieses Modells ist, dass die Marktrolle des Stromlieferanten an einen energiewirtschaftlich versierten Dritten übertragen werden kann.

Stand 03/2021