Preisbremsen

WVG informiert über Preisbremsen

Informationen zur Strompreisbremse & Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse

Um Privathaushalte und Unternehmen bei den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 die Strom- und Gaspreisbremsen verabschiedet. Diese Preisbremsen werden ab März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar umgesetzt. Die Strom- und Gaspreisbremsen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Sie können durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden. Die Warsteiner Verbundgesellschaft mbH (WVG) wird die Preisbremsen fristgerecht umsetzen und ihre Kundinnen und Kunden im März über die neuen Abschlagspläne informieren. Die Kundinnen und Kunden müssen selbst nicht aktiv werden. 

Die Preisbremsen sehen eine Deckelung der Energiepreise für Strom und Gas vor. Für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh liegt der Strompreisbremse bei 40 Cent je Kilowattstunde (brutto). Dieser Preisdeckel gilt für 80 Prozent der vorliegenden Jahresverbrauchsprognose. Für die übrigen 20 Prozent gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Gaspreisbremse funktioniert ähnlich. Für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden liegt die Gaspreisbremse bei 12 Cent je Kilowattstunde. Diese gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch hier zahlen die Kundinnen und Kunden für die übrigen 20 Prozent den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Wichtig dabei ist: Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Arbeitspreis über dem Preisdeckel liegt. Liegt der aktueller Arbeitspreis darunter, zahlen die Kundinnen und Kunden die günstigeren vertraglichen Konditionen. Die WVG berücksichtigt die Strom- und Gaspreisbremse ab März 2023 bei den monatlichen Abschlägen. Die Erstattungen für die Monate Januar und Februar werden mit der Abschlagszahlung im März verrechnet.

Auch mit der Strom- und Gaspreisbremse bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Denn je weniger Energie verbraucht wird, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger müssen die Kundinnen und Kunden zahlen. 

 

Rechenbeispiele der WVG für einen 4-Personen-Haushalt

Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Jahresverbrauchsprognose von 6.000 Kilowattstunden Strom und einem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis von 42,84 Cent je Kilowattstunde (Tarif Grundversorgung der WVG ab 01.04.2023) kommt ohne Strompreisbremse auf eine Jahresrechnung von 2.770 Euro inkl. Grundpreis.

Durch die Preisbremse wird für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, hier entsprechend 4.800 Kilowattstunden, nur die gesetzliche Obergrenze von 40 Cent je Kilowattstunde gezahlt. Für die übrigen 1.200 Kilowattstunden gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis von 42,84 Cent je Kilowattstunde. Damit ergibt sich für den 4-Personen-Haushalt eine Jahresrechnung von 2.634 Euro und eine Ersparnis von circa 136 Euro.

Dieses Beispiel gilt für die Kundengruppe Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden. Liegt der Verbrauch darüber, erhalten diese Kundinnen und Kunden 70 Prozent des Jahresverbrauchs zu einem Preis von 13 Cent je Kilowattstunde. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zu der ersten Kundengruppe jedoch um einen Netto-Preis, sodass zusätzlich noch Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gezahlt werden.
 

 

Bei den Gasrechnungen ergeben sich deutlich größere Entlastungen, wie folgende Beispielrechnung eines 4-Personen-Haushaltes zeigt.

Ein Haushalt mit einer Jahresverbrauchsprognose September 2022 von 24.000 Kilowattstunden würde bei einem vereinbarten Preis von 18,19 Cent je Kilowattstunde ohne Gaspreisbreme 4.558 Euro inkl. Grundpreis im Jahr zahlen.

Mit der Gaspreisbremse sieht dies wie folgt aus: 80 Prozent des Jahresverbrauchs entspricht 19.200 Kilowattstunden. Auf diese 80 Prozent zahlt der Haushalt den gemäß Gaspreisbremse festgelegten Preis von 12 Cent. Für die übrigen 20 Prozent, in diesem Rechenbeispiel also 4.800 Kilowattstunden, wird der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt. Dies entspricht einer Jahresrechnung von 3369 Euro inkl. des Grundpreises und einer Ersparnis von 1.188 Euro.